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    DANKE... zum 11. mal Platz 1

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Die Europäische Norm EN 50518

 

Die Erstellung und Einführung der EN 50518 ist ein Paradebeispiel für den Missbrauch von Normenausschüssen durch eine Lobby zur Verdrängung von Mitbewerbern. Hier wurden mal eben die Notwendigkeiten einzelner Grossleitstellen in England, vor allem in Dublin, zum Mindeststandard erklärt. Wäre ja nicht schlimm, wenn es dort nicht reele Terrorangriffe und Gefahren gäbe! Diese Erfordernisse im speziellen jedoch zum Mindeststandard für Europäische Leitstellen zu erklären ist einfach unverhältnismässig, zumal die EN 50518 eine Risikobewertung des Betriebes zwingend verlangt. ...Wozu jedoch eine Risikobewertung, wenn das unverhältnismässige Maximum an Sicherheit bereits als Mindestanforderung zu erfüllen ist?

 

Die EN 50518 trat nach Verabschiedung, mangels bestehender Normen für Leitstellen, ohne jede Übergangsfrist sofort in Kraft! Zertifizierungen nach VDS verloren laut Versicherungswirtschaft sofort Ihre Geltung und sind Gegenstandslos! Als Ersatz wird die Zertifizierung nach DIN 50518 durchgeführt werden müssen.

Die 3-teilige EN 50518 reglementiert bauliche, technische und betriebliche Anforderungen für Leitstellen in einer bislang unbekannten Härte. So werden Sicherungsqualitäten verlangt, die die schon anspruchsvollen Anforderungen an VdS-anerkannte Leitstellen bei weitem übertreffen. Aufgrund der hohen Anforderungen, die von den Lobbyisten im Richtlinientext durchgesetzt werden konnten, ist eine starke Reduzierung und eine komplette Neuordnung der Leitstellenlandschaft zu befürchten!!! Die Aufzugsnotrufzentralen mussten in der Vergangenheit nicht nach VDS zertifiziert werden. Diese marktwirtschaftliche Lücke haben die Normenbastler nun mal eben gleich mit der Definition von Notruf- und Serviceleitstellen geschlossen. "Der Norm unterworfen sind alle Notruf- und Serviceleitstellen deren empfangenden Meldungen,Alarme und Rufe eine umgehende Bearbeitung erfordern !". Ein Ansatzpunkt zur Aushebelung der EN 50518 für Notrufzentralen die ausschließlich Aufzugsnotrufe bearbeiten wäre meines Erachtens nur die Definition "umgehend"! Umgehend bedeutet in meinem Verständnis sofort. In der Empfehlung der EN 81 wird beschrieben das ein Notruf innerhalb von 5 Minuten bearbeitet werden muss (Maßnahmeneinleitung)! ...5 Minuten heißt nicht sofort bzw. "umgehend". ...Leider ist dies aber nur eine Empfehlung für Leitstellen und keine NORM! Und hiermit greift wieder mangels Vorgängernorm die erste Norm für Leitstellen (EN 50518) OHNE Übergangsfrist! Ist doch clever , oder ? Dabei ist doch unstrittig das die Anforderungen an eine Aufzugsnotrufzentrale (ausschließlichkeit) bei weitem nicht so hoch anzusetzen sind wie bei einer Zentrale die Überfallmeldungen, Brand- und Einbruchsmeldungen weiterverarbeitet und Werttransporte mit all den damit verbundenen Sicherheitsrisiken abwickeln muss! Mit der 50518 erfolgt nun eine unverhältnismässige Gleichsetzung aller Notruf- und Serviceleitstellen! Folglich geht es hier ausschließlich um wirtschaftliche Interessen der Sicherheitskonzerne bzw. Grosszentralen die meist bereits aufgrund Ihres Tätigkeitsbereiches diese hohen Anforderungen aus Haftungsgründen zu einem großen Teil erfüllen!

Tabellarische Kurzfassung einiger Forderungen der EN 50518

  • Die Wand- und Deckenstärke (Umwandung) der Leitstelle muss mindestens 20 cm betragen (um die gesamte Leitstelle aus Mauerwerk bzw. Beton)
  • Durchgängige Widerstandsfähigkeit der Leitstelle von WK4
  • Die sanitären Anlagen müssen sich innerhalb der Umwandung der Leitstelle befinden
  • Das Notstromaggregat (24h Forderung über Batterie und Aggregat) muss sich ebenfalls innerhalb der Umwandung befinden
  • Die Leitstelle darf nur über eine Schleuse mit 6qm betreten werden können welche biometrische oder andere Zugangskontrollen ermöglichen muss um ein nicht authorisierten Zutritt zu verhindern. Die Schleusentüren müssen gegenseitig verriegelt sein (Vereinzelung)
  • Die Türen sind Einbruchshemmend nach WK4 und als Brandschutztür T30 auszuführen (bei uns bereits T90)
  • Die Fenster der Leitstelle müssen BESCHUSSSICHER nach hoher Beschussklasse ausgeführt sein (KEINE SPALTREGELUNG MEHR), d.h. die Fenster dürfen unter keinen Umständen mehr zu öffnen sein!
  • Aufgrund der dichten Fenster ist eine Belüftungsanlage mit Schutz vor Gaseinleitung einzubauen
  • Des Weiteren sind Gasdetektoren gefordert (mindestens CO2) um zumindest den Ausfall der Belüftung zu bemerken
  • Durchgängige Aufzeichnung des Telefonverkehres (Revisionssicher / 100% MiFID II)
  • Die Zentrale muss über eine eigene Einbruchmeldeanlage mit Meldung an eine andere Stelle haben
  • Die Zentrale muss über eine separate Überfallmeldeanlage mit Meldung an z.B. die Polizei haben
  • Die Zentrale muss über eine separate Brandmeldeanlage mit Meldung z.B. an die Feuerwehr haben
  • Es darf nur noch eine Software für die komplette Leitstellenabwicklung benutzt werden (von der Kunden / Adressenverwaltung über Notrufabwicklung und Alarmverfolgung, Maßnahmenverwaltung, Logbases, Voicerecording bis Fakturierung und Rechnungswesen)
  • Durchgängige Besetzung der Zentralen über 24 Stunden mit mindestens 2 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
  • Aussenhautüberwachung der Leitstelle (allseitige Kameraüberwachung)
  • ...und viele weitere Nadelstiche die selbst Leitstellen wie die der Polizei oder der Feuerwehr (die dann ebenfalls der EN 50518 unterliegen !!!) nicht zu erfüllen in der Lage sind
Grüne Forderungen werden bereits von uns erfüllt

 

Die hierdurch verursachten Kosten werden den Grossleitstellen ermöglichen vielen kleinen und trotzdem seit vielen, vielen Jahren hervoragende Arbeit leistenden Aufzugsnotrufzentralen (teilweise länger bestehend als so manche Grosszentrale) dieses Geschäftsfeld auch noch zu entreissen. Die Qualität dieser Leistung könnte in vielen Fällen katastrophal schlecht sein, da viele Grossleitstellen bisher Aufzugsnotrufe überhaupt nicht oder eher selten aufgeschaltet haben, und somit die Erfahrungen und persönlichen Umgangsformen mit eingeschlossenen Personen erst neu definiert und erarbeitet werden müssen!

FAZIT: Der Sinn der Maßnahmen in Bezug auf Nutzung nur einer Software im Unternehmen liegt darin, die Abwicklung von eingehenden Meldungen und der damit zusammenhängenden Prozesse weiter zu vereinheitlichen bzw. zu automatisieren!!! Eingriffe eines Mitarbeiters sollen weitestgehend unnötig werden. Die Mitarbeiter einer AES sollen also nur noch dafür sorgen, dass die Systeme laufen (nennt man wohl Gewinnoptimierung). Diese Option funktioniert aber eben nur bei automatisch einlaufenden Meldungen bei denen eben KEINE Kommunikation seitens der Leitstelle mit dem meldenden Objekt erforderlich ist! Ein Aufzugsnotruf erfordert aber eben genau diesen Prozess der individuellen Abarbeitung über ein persönliches Gespräch mit den eingeschlossenen Personen (Notruf oder Missbrauch?). Dies zeigt eben auch, dass das Thema Aufzugsnotruf, Hausnotruf eigentlich gar nicht unter der EN50518 erfasst werden sollte. Das wird aber natürlich von nationalen Interessenverbänden wie Sicherheitskonzernen und Zertifizierungsgremien wie VDS und TÜV aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interessen anders ausgelegt!

Wir zählen uns nicht mehr zu den Zentralen die sich den massiven Kaufangeboten von größeren Leitstellen unterwerfen müssen. Wir haben uns in vielerlei Weise bereits über die Jahre unseres Bestehens Sicherheitsstandards erschaffen die einzelnen Anforderungen der EN 50518 entsprechen oder darüber hinaus gehen. Wir werden unsere Leistungen im Sinne unserer Kunden in gewohnter Qualität und sich weiter stellenden Herausforderungen unter weiterer Annäherung an die EN 50518 (soweit machbar und sinnvoll) anbieten, und zwar auch unter Berücksichtigung des damit verbundenem vermeintlich höheren Haftungsrisikos für uns!

Nachsatz: Zwischenzeitlich haben die Konzern eigenen Aufzugsnotrufzentralen der großen Aufzugshersteller durchblicken lassen, dass sie der DIN EN50518 nicht folgen werden, also eine Zertifizierung der eigenen Zentralen zur AES (AES=Alarm-Empfangs-Stelle) nicht beabsichtigt ist !!! Sogar die deutsche Berufsfeuerwehr soll die Absicht haben Ihre bestehenden Leitstellen NICHT AES-Konform umzurüsten! Wir sehen dem Thema 50518 in Bezug auf Aufzugsnotrufzentralen wieder etwas gelassener entgegen, zumal es sich bei der EN50518 um eine Norm und nicht um ein Gesetz handelt! Zwischenzeitlich zeichnet sich eine schriftliche Klarstellung des Normenausschusses der CENELEC zur Ausnahme von z.B. Aufzugsnotrufzentralen aus der EN50518 ab! "Eine Einbeziehung von Zentralen ohne kriminellen Hintergrund, wie z.B. Aufzugsnotrufzentralen, sei nie beabsichtigt gewesen!" Die schriftliche Endfassung der CENELEC steht noch aus!

 

Author: Thomas Elfert - written in 2010


Weitere Normen:     < EN 81.28 >     < EN 81.70 >     < BetrSichV >


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